Mein Kind soll anders gehen...

Im Hort-ABC des Eigenbetriebs Kita ist folgendes verbindlich geregelt: „Für das selbstständige Verlassen wird eine schriftliche Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten benötigt.“ Diese schriftliche Einverständniserklärung nehmen Sie mit ihrer Eintragung auf der Hortkarte vor.

 

Kurzfristige Veränderungen der Gehzeiten per E-Mail sind nicht mehr möglich. Veränderungen der Gehzeiten (wenn die Kinder allein gehen sollen) können ausschließlich über die Hortkarte angezeigt werden.

  

In Notfällen (Stau, Unfall etc.) kann telefonisch vereinbart werden, dass das Kind nicht wie in der Hortkarte vermerkt allein losgeschickt wird, sondern eine spätere persönliche Abholung durch die Eltern oder einer in der Hortkarte vermerkten berechtigten Person erfolgt. Das Kind wird nicht zu einer anderen Zeit allein nach Hause geschickt. Die Eltern können nicht vor dem Tor anrufen und das Kind rausschicken lassen, sondern sind gebeten, die Kinder persönlich im Hort abzuholen.